Führerscheinklassen, in denen wir ausbilden

Beschreibung :
Kraftwagen bis 3,5 t zG
Mitführen von Anhängern :
Alle Anhänger bis 750 kg zG,
bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.
Mindestalter: 18/17
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung,
Praktische Prüfung

Beschreibung :
Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG.
Mindestalter: 18/17
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: -
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praktische Prüfung

Beschreibung :
Spezieller Caravan-Führerschein für mehr Gesamtgewicht. Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B dürfen mit dieser Erweiterung eine PKW-Anhänger-Kombination bis 4.250 kg zulässigen Gesamtgewicht steuern. Voraussetzung ist eine Fahrschulung (mindestens 7 Stunden) mit einem praktischen und theoretischen Teil.

ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER
(Moped, Mokick) /
DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER /
VIERRÄDRIGE LEICHTKRAFTFAHRZEUGE
Beschreibung :
a) Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;
• bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW;
• bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.
b) Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor);
• Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.
c) Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³;
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.
d) vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³;
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;
• Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).
Mindestalter: 16
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: -
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

LEICHTKRAFTRÄDER bis 125 cm³
Beschreibung :
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
Mindestalter: 16
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klasse: AM
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

KRAFTRÄDER bis 35 kW
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.
Mindestalter: 18
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

KRAFTRÄDER /
DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter
zu a) 24 Jahre bzw. 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
zu b) 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung